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Vereinsstruktur

Pohana e.V. besteht aus 3 Organen, über welche alle Entscheidungen des Vereins gelenkt werden.

1. Hauptversammlung

2. Ältestenrat

3. Vorstand

Die Mitglieder des Ältestenrates sowie des Vorstandes werden von der Hauptversammlung für eine festgelegte Amtszeit gewählt. Der Ältestenrat für drei Jahre, der Vorstand für zwei Jahre.

Der Vorstand übernimmt die exekutive Rolle im Verein und sorgt für die Umsetzung der durch die anderen Organe beschlossenen Pläne und Projekte.

Seit der Gründung im Jahr 2010 ist der Pohana e. V. vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt. Der aktuelle Freistellungsbescheid wurde am 20. 02. 2025 ausgestellt. Sämtliche Spenden und Einnahmen werden gemäß der Satzung für die Vereinsarbeit und die Projekte eingesetzt.

Unsere Mittelverwendung:

Transparenz liegt uns besonders am Herzen. Aus diesem Grund haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichten uns dazu, allen Interessierten unsere wesentlichen Informationen zugänglich zu machen und stets aktuell zu halten.

1. Name, Gründungsjahr, Sitz, Anschrift und Bankverbindungn

Pohana e.V.

Gründungsjahr: 2010

Amtsgericht Frankfurt am Main

Vereinsregister  Nr.: VR 14530

Steuernummer: 014 250 08184

Gemeinnützigkeit anerkannt

Anschrift: Pohana e.V.

c/o Mohammad Daud Helmand

Kurt-Schumacher-Str 46

64297 Darmstadt

Mobil : 017631102044

E-Mail: info@pohana.de

Webseite: www.pohana.de

Bankverbindung: Pohana e.V.

Sparkasse Frankfurt

IBAN:DE76 5005 0201 0200 4589 73

BIC:HELADEF1822

2. Angaben zur Steuerbegünstigung

Feststellung:
Umfang der Steuerbefreiung

Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStg von der Gewerbesteuer befreit.

Hinweise zur Steuer begünstigung

Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende  gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
  • Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
  • Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO)

3. Transparenz und Vertrauen

Im Jahr 2016 wurde unserer Vorsitzenden Mohammad Daud Helmand von Oberbürgermeister Jochen Partsch eine Ehrenurkunde für ihren herausragenden Einsatz im Dienst der Allgemeinheit verliehen.

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